Abgaben auf Getränkeverpackungen

Es gibt in der Schweiz zwei verschiedene Arten von Abgaben auf Getränkeverpackungen. Die Gebühren sind auf der Gesetzesebene festgelegt, die Beiträge sind freiwillige Branchenvereinbarungen.

Vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) auf Glasverpackungen

Die Verordnung über Getränkeverpackungen regelt die Abgabe und Rücknahme von Getränkeverpackungen für die Verwendung im Inland und die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas.

Die vorgezogene Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas (VEG) zielt darauf ab, die anfallenden Kosten der Altglasentsorgung respektive der Wiederverwertung verursachergerecht zu verteilen.

Die Verordnung über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr
für Getränkeverpackungen aus Glas enthält folgende Gebühren:

Füllvolumen von 0,09 l bis und mit 0,33 l 2 Rappen
Füllvolumen von mehr als 0,33 l bis und mit 0,60 l 4 Rappen
Füllvolumen von mehr als 0,60 l 6 Rappen

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat VetroSwiss mit der Erhebung der VEG beauftragt:

VetroSwiss
Bäulerwisenstrasse 3, Postfach, 8152 Glattbrugg
Tel. 044 809 76 00, Fax 044 809 76 05
, www.vetroswiss.ch

Die Importeure entrichten die VEG direkt der VetroSwiss. Die Zollverwaltung meldet der Vetro-Swiss die für den Bezug der VEG relevanten Einfuhrsendungen.

Vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB) bei Aluminium und PET

Der Recyclingbeitrag ist ein Preiszuschlag, der auf der Stufe Produzent, Importeur und Handel erhoben wird und den Finanzierungsbedarf für das Recycling des betreffenden Produktes deckt. Er basiert auf einer freiwilligen Branchenvereinbarung.

Die Recyclingbeiträge werden der Branchenorganisation von deren Mitgliedern pro verkaufte Einweg-Einheit bezahlt und auf den Verkaufspreis der Getränke überwälzt.

Aludose

Seit dem 1. Juli 2008 ist im Verkaufspreis jeder Aludose 1 Rappen vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB) enthalten.

Zuständige Organisation:
IGORA-Genossenschaft
Bellerivestrasse 28, Postfach, 8034 Zürich
Tel. 044 387 50 10, Fax 044 387 50 11
, www.igora.ch

PET-Flasche

Seit Januar 2007 beläuft sich der vorgezogene Recyclingbeitrag für alle
PET-Einwegetränkeflaschen ohne Pfand auf 1,8 Rappen pro Flasche.

Zuständige Organisation:
Verein PRS PET-Recycling Schweiz
Naglerwiesenstrasse 4, 8049 Zürich
Tel. 044 344 10 80, Fax 044 344 10 99
, www.petrecycling.ch
 

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